Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Bei der Wahl der Bestattungsform und des Bestattungsortes steht der Wille der verstorbenen Person immer an erster Stelle. Dieser Wunsch verdient besonderen Respekt und sollte, wann immer möglich, im Sinne des Verstorbenen erfüllt werden. Dabei ist zu beachten, dass je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten.

Eine Einäscherung darf nur erfolgen, wenn sie ausdrücklich – idealerweise schriftlich – vom Verstorbenen selbst oder von berechtigten Angehörigen verfügt wurde. Gleiches gilt für eine Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird.

Die traditionelle Form der Bestattung in Deutschland ist die Erdbestattung. Sie wird von mehr als der Hälfte der Bevölkerung gewählt. Dabei wird der Sarg – oder in einigen Fällen auch eine Urne – auf einem Friedhof in einer Wahl- oder Reihengrabstelle beigesetzt. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Erdbestattungen ausschließlich auf Friedhöfen stattfinden dürfen.

Eine alternative Möglichkeit ist die Feuerbestattung. Nach der Einäscherung erfolgt in der Regel die Beisetzung der Urne in einem Urnengrab. Auch hier stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung, je nach Wunsch und Gestaltungsmöglichkeiten.

Jede dieser Bestattungsformen bietet einen individuellen Weg des Abschieds – würdevoll, achtsam und den persönlichen Vorstellungen entsprechend. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten im konkreten Fall offenstehen, und unterstützen Sie einfühlsam bei allen Entscheidungen.